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Die smart road assistance.

Damit es immer weiter geht.

Von schneller Pannenhilfe vor Ort bis zur Fahrzeugrückführung aus dem Ausland: die Angebote von smart assistance sorgen für größtmögliche Sicherheit und Mobilität. Entdecken Sie smart road assistance für die neue smart Generation und Neuwagen mit Erstzulassung ab 01.11.2014 sowie smartmove Assistance für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.10.2014.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Mitarbeiter.

Ihre Vorteile:

  • ab Werk serienmäßige Mobilitätsgarantie mit kostenfreien Pannen-/Mobilitätsleistungen
  • für alle Neufahrzeuge BR453 sowie Bestandsfahrzeuge BR451 ab EZL 01.11.2014
  • Pannenfallleistungen und Mobilität bei garantie-/kulanzbedingter Reparaturen
  • Laufzeit im Pannenfall bis 30 Jahre ab EZL
  • nahezu europaweite Gültigkeit
  • umfangreiche und einheitliche Leistungen

Ihre Absicherung im Pannenfall.

Gilt vom 1. bis zum 30. Lebensjahres Ihres smart ab Erstzulassung. Der Wiedereinstieg nach versäumter Wartung oder nach einer Wartung bei einer Fremdfirma ist jederzeit möglich. Sprechen Sie uns gerne an!

Voraussetzungen:

  • erforderliche Wartungen nach Herstellervorgaben ab dem 1. Laufjahr
  • Behebung dabei festgestellter, pannenrelevanter Mängel erforderlich
  • Verlängerung smart road assistance von Wartung zu Wartung, bis max. 30 Jahre ab Erstzulassung

Ihre Mobilität während Reparaturen.

Gilt für garantie- und kulanzbedingte Reparaturen an Fahrzeugen bis 4 Jahre ab Erstzulassung, die länger als 2 Stunden andauern. Bis zum 2. Jahr ab der Erstzulassung gibt es keine Wartungsauflagen für Sie.

Voraussetzungen:

  • Wartungen nach Herstellervorgaben bei uns im 3. und 4. Laufjahr erforderlich
  • kein Wiedereinstieg bei versäumter Wartung oder Wartung bei Nicht-smart-Partner ab dem 3. Laufjahr

    Eintragungen im Serviceheft.

    Bitte halten Sie das Serviceheft stets auf dem aktuellen Stand und prüfen Sie die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die vollständigen und richtigen Eintragungen in Ihrem Serviceheft können im Zweifel bei dem Nachweis der Fahrzeuggarantie behilflich sein. Zudem können auch unterschiedliche Mitarbeiter eines Betriebes nachvollziehen welche Leistungen an Ihrem Fahrzeug durchgeführt wurden.

    • BR453 hat ein integriertes Digitales Serviceheft (DSB)
    • BR451 hat noch ein gedrucktes Serviceheft

    Wichtig ist der korrekte Eintrag der Gültigkeit der Mobilität aufgrund der ab Erstzulassung geltenden Wartungsauflagen.


    Die Leistungen im Pannenfall.

    An- und Abfahrt Pannenort
    Kostenübernahme für die Fahrt des Technickers von und zum Pannenort.

    Hilfe vor Ort
    Ünernahme von Kleinreparaturen am Pannenort bis 150,- € inkl. MwSt. (weitere Materialkosten für Reifen, Batterien, Schlüssel, sowie Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen).

    Abschleppen
    Abschleppen zum nächstgelegenen, autorisierten Service Partner.

    Taxi/Fahrservice/öffentliche Verkehrsmittel
    Inanspruchnahme von Taxi, Fahrservice oder öffentlicher Verkehrsmittel bis 75,- € inkl. MwSt. oder 50 km Entfernung (Fahrservice).

    Fahrzeug-Bringservice
    Fahrzeug-Bringservice im Umkreis von 50 km des autorisierten Service Partner.

    Ersatzfahrzeug
    Stellung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Reparatur – bis zu 3 Werktage.

    Flug/Bahn
    Alternativ zum Ersatzfahrzeug erhalten Sie eine Kostenübernahme für Flug- oder Bahntickets bis 400,- € inkl. MwSt. für sich und Ihre Fahrzeuginsassen.

    Hotel
    Sie können eine Übernachtung (Hotelzimmer inkl. Frühstück) im Hotel für sich und Ihre Fahrzeuginsassen in Anspruch nehmen. Gilt nur für die Dauer der Reparatur (bis zu 3 Werktage) und nur bis zu 400,- € inkl. MwSt.

    Fahrzeugrückführung

    Rückführung des Fahrzeugs zum autorisierten Service Partner am Heimatort, wenn die Fahrbereitschaft durch den am Pannenort nächstgelegenen Service Partner nicht innerhalb von 3 Werktagen wiederhergestellt werden kann.


    Gedeckte Pannenursachen.

    Absicherung im Pannenfall bis 30 Jahre ab Erstzulassung mit den zuvor genannten Leistungen
    bei folgenden Sachverhalten.

    Technische Pannen:

    • technische/mechanische Defekte
    • Startprobleme
    • einzelne Reifenpanne (ursachenunabhängig, außer Unfall)
    • defekte/entladene Fahrzeugbatterie (ursachenunabhängig)
    • eingefrorener Kraftstoff
    • Marderbiss

    Versicherungsrelevante Schäden:

    • eingeschlossener bzw. verlorener Fahrzeugschlüssel
    • Kraftstoff-/Öl-/AdBlue-/Kühlmittelmangel
    • Falschbetankung (z.B. Benzin statt Diesel)
    • Beschädigungen aufgrund falsch montierter Schneeketten
    • einzelne Reifenpanne (aufgrund Unfall)
    • multiple Reifenpanne (= mehr als 1 Reifen defekt)
    • gestohlene Fahrzeugteile (z.B. Räder, Airbag, Wischer)
    • zerschlagene Fahrzeugteile (z.B. Frontscheibe)
    • beschädigte Fahrzeugteile (z.B. zerstochene Reifen)
    • durch Steinschlag hervorgerufene Frontscheibenschäden
    • jegliche selbst- und fremdverschuldete Unfälle