Whatsapp
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen weiter.

WhatsApp-Kontakt direkt
unter 02166 9889 50.

Sie erreichen uns von
Mo bis Fr: 8.00-18.30 Uhr
Sa: 8.00-14.00 Uhr

Die UVV Prüfung.

Ihre Pflicht als Gewerbetreibender.

UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung. Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich zu prüfen und deren Zustand zu dokumentieren. Geprüft werden u. a. die Verkehrssicherheit, An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen), die Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Hilfsmittel), die Anhängerkupplung, die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.

Wir bieten Ihnen die geforderte Sachkunde und sorgen mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht. Bitte beachten Sie: Die Prüfergebnisse sind gemäß § 57 Abs. 2 der UVV „Fahrzeuge“ schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeug mitzuführen.

Unser Tipp: Verbinden Sie doch einfach das Notwendige mit dem Praktischen: Wenn ein Routinebesuch bei uns ansteht, da die Hauptuntersuchung oder eine Inspektion für Ihr Fahrzeug vorgesehen ist, dann nutzen Sie den Termin für die UVV-Prüfung doch einfach mit. Sollten wir feststellen, dass eine Reparatur zur Einhaltung der UVV-Richtlinien notwendig ist, können wir diese – nach Absprache mit Ihnen – sofort erledigen. Das spart Zeit und Geld für eventuelle Folgetermine.

Sprechen Sie einen Termin bitte telefonisch oder mit unserem Kontaktformular ab.